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In speziellen Bedingungen gelten für die Hausratversicherung?

Gegenstände ihres Hausrats ersetzt die Versicherung im Allgemeinen zum Wiederbeschaffungswert. Damit ist der Wert gemeint, den man aufwenden muss, um den Gegenstand in gleicher Art und Güte zu ersetzen. Der ersetzte Gegenstand ist somit in einem neuwertigen oder zeitnahen Zustand zu erwerben. Auch Gegenstände, die auf die Reise mitgenommen sind, unterliegen meistens der Hausratversicherung. Dazu gehört auch das während der Radtour gestohlene Fahrrad. Abhängig von der gewählten Hausratsversicherung werden unterschiedliche Tarife angeboten. Dazu können beispielsweise der Basis-, Komfort- oder Premium Tarif gehören. Eine Besonderheit bildet der Außenversicherung von Hausrat, die pro Tarif differenziert betrachten werden kann. Als verbundene Sachversicherung kann sie nur in einem Paket für das gesamte Inventar abgeschlossen werden. Eine Aufteilung auf einzelne Gegenstände oder Gruppen ist bei den meisten Versicherungen leider nicht möglich. Das betrifft in jedem Fall den Versicherungsvertrag, der nur einheitlich angenommen oder gekündigt werden kann. Es kann aber auch zu Überschneidungen mit anderen Versicherungen kommen. Dann reguliert zuerst die Versicherung, die als erstes angesprochen worden ist.

Diese verrechnet später mit den anderen. Günstigerweise werden alle gewählten Versicherungen bei einem Anbieter abgeschlossen, der dann auch einen günstigen Tarif und Rabatte einräumt. Die Prämien für die Hausratsversicherung liegen beispielsweise bei der Versicherungssumme von 100000 Euro um die 400 bis 500 Euro im Jahr. Sie können entweder in einer Zahlung oder in Raten pro Monat oder Quartal geleistet werden. Dabei sollten sie stets auf die zeitnahen Werte achten, damit es zu keiner Unterversicherung kommt.

Welche speziellen Hausratversicherung Kosten werden übernommen?

Die Versicherungswirtschaft hat hierfür unverbindliche Verbandsbedingungen in der GDV beschlossen. Dazu gehören die Kosten für die Aufräumung, die auch den Abtransport und die Entsorgung betroffen. Sind nach dem Verlust des Hauses oder der Wohnung schon Einrichtungsgegenstände angeliefert worden, so gehen auch die Einlagerungskosten zu Lasten der Versicherung. Kann die versicherte unbewohnbare Wohnung nicht durch geeignete Schließvorrichtungen gesichert werden, so übernimmt die Hausratversicherung nach Absprache die zeitweise Bewachung der Türen. Geht ihnen der Schlüssel ihrer Haustür verloren, dann kann es sich ebenfalls um einen Fall für die Hausratversicherung handeln.